Das kostet Sie die Ergotherapie

Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung: durch eine/n Allgemein- bzw. Fachärztin/-arzt. Mit diesem Verordnungsschein kann ich als Wahlergotherapeutin für Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Bewilligung einholen, nachdem ich ein Erstgespräch und ein Konzept für 10 Behandlungen vorab gemacht habe.

Mit der Bewilligung können wir die Therapie durchführen und die Therapie wird im Anschluss direkt mit mir abgerechnet. Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie erhalten eine Teilrückerstattung der Kosten. (Höhe je nach Krankenkasse verschieden)

Mitbringen zur Therapie:

  • Zu Beginn die vorliegenden Befunde
  • Tragen Sie eine bequeme Kleidung
  • Schuhe mit gutem Halt